Zum Hauptinhalt springen

ISPM-15 Zertifizierung (IPPC-Behandlung)

Einfuhrvorschriften für Verpackungsmittel aus Vollholz

Der Naturwerkstoff Holz kann Schädlinge enthalten, welche es in anderen Ländern nicht gibt und welche dort durch die Einführung erhebliche Schäden anrichten können. Deswegen haben viele Länder Einfuhrvorschriften für Verpackungshölzer. Gerne geben wir Ihnen Auskunft darüber, welche Länder dies betrifft und ob auch Ihre Verpackungen IPPC-behandelt sein sollten.


Wofür steht ISPM? Die Organistaion International Plant Protection Conention "IPPC" hat mit ihrem entwickelten ISPM-15-Standard (Internationaler Standard für Pflanzengesundheitliche Maßnahmen) die Basis für eine weltweite Vereinheitlichung der Schutzmaßnahmen gegen Holzschädlinge für Holzverpackungen im internationalen Warenverkehr geschaffen.


Anwendung:  Die IPPC-Behandlung muss nur bei Vollholz (Nadel- oder Laubholz) durchgeführt werden. Holzwerkstoffe und Vollholz (dünner als 6mm) sind ausgenommen. Beim IPPC-Vorgang müssen folgende Punkte beachtet werden:

- das Holz muss vollständig entrindet sein
- Behandlung des Vollholzes mit einer anerkannten Maßnahme
-  Kennzeichnung des Holzes mit der vorgeschriebenen ISPM-15 Markierung

Kennzeichnung:  Die IPPC Kennzeichnung muss gut lesbar, dauerhaft und sichtbar (möglichst auf zwei gegenüberliegenden Seiten) auf der Verpackung angebracht werden. Das Kennzeichen setzt sich aus der Länderkennung, der Kennung für die Region und der Registriernummer welche durch das regionale Pflanzengesundheitsamt vergeben wird zusammen. Dieses IPPC-Kennzeichen darf nur von den Betrieben verwendet werden, welche beim zuständigen Pflanzenschutzdienst registriert sind. Jeder registrierte Betrieb wird mindestens 1x pro Jahr auf Einhaltung der Anforderungen gemäß ISPM-15 überprüft.